KatastrophenschutzFührungsorganisationEntsprechend §16 des Landeskatastrophenschutzgesetzes (LKatSG M-V) obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als untere Katastrophenschutzbehörden die einheitliche Lenkung der Abwehrmaßnahmen bei besonderen Gefährdungslagen und Katastrophen. Hierzu werden in den Kreisen geeignete Führungsstäbe eingerichtet. Auf der Landesebene werden folgende Führungsstäbe tätig:
Der AStIM wird zur Unterstützung der unteren Katastrophenschutzbehörden durch die Abteilung 3 des LPBK gebildet, wenn keine landesweite Lenkung der Abwehrmaßnahmen erforderlich ist. Ist eine landesweite Lenkung erforderlich, wird der ImFüSt auf Vorschlag des Ministers, dessen Zuständigkeit durch das jeweilige außergewöhnliche Ereignis vorrangig betroffen ist, einberufen. Die Führungsstäbe werden nach folgender Grundstruktur aufgebaut:
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