Aufgaben des Brandschutzes im LPBK

 
 

Mit einem Organisationserlass des Innenministeriums wurden dem Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz ab dem 01.07.2002 Aufgaben des Brandschutzes in Mecklenburg-Vorpommern, die bisher das Innenministerium wahrgenommen hat, übertragen.

1.  

Durch das Dezernat Brandschutz werden Angelegenheiten des abwehrenden Brandschutzes bearbeitet, soweit sie nicht von grundsätzlicher Art sind, wie zum Beispiel:

  • Umsetzung der Vereinbarungen für Schwerpunktaufgaben, wie z.B. Deutsche Bahn AG, Feuerschutz Ostsee, Havariekommando
  • Beurteilung von Feuerwehreinsatztechnik
  • Bearbeitung von Umwelt- und Gefahrstoffangelegenheiten

2.


Im Bereich der allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten im Brandschutz wurden u.a. folgende Aufgaben übertragen:

  • Erfassung von statistischen Angaben
  • Einzelfragen zu Einsatz-, Laufbahn- und Ausbildungsangelegenheiten
  • Zusammenarbeit bei Einzelfragen mit
  • Mitwirkung bei der Vorbereitung zur Einführung des digitalen BOS-Funksystems

3.


Ehrungen, Jubiläen und Auszeichnungen

Bearbeitung der Anträge entsprechend dem „Gesetz über das Brandschutz-Ehrenzeichen“ vom 27. Juli 1993 sowie der dazu erlassenen Verwaltungsvorschrift.


4.


Haushaltsplanung und -durchführung

Haushaltsplanung und -durchführung des Kapitels „Förderung des Brandschutzes und der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz“

Für Grundsatzangelegenheiten insbesondere zum Brandschutzrecht und Fragen des vorbeugenden Brandschutzes in Mecklenburg-Vorpommern ist das Innenministerium zuständig.

 

LPBK Abteilung 3 Brand- und Katastrophenschutz, Munitionsbergung
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