Aufgaben des Brandschutzes im LPBK
Mit einem Organisationserlass des Innenministeriums wurden dem Landesamt
für Brand- und Katastrophenschutz ab dem 01.07.2002 Aufgaben des
Brandschutzes in Mecklenburg-Vorpommern, die bisher das Innenministerium
wahrgenommen hat, übertragen.
| 1. |
Durch das Dezernat Brandschutz werden
Angelegenheiten des abwehrenden Brandschutzes bearbeitet, soweit
sie nicht von grundsätzlicher Art sind, wie zum Beispiel:
- Umsetzung der Vereinbarungen für Schwerpunktaufgaben, wie
z.B. Deutsche Bahn AG, Feuerschutz Ostsee, Havariekommando
- Beurteilung von Feuerwehreinsatztechnik
- Bearbeitung von Umwelt- und Gefahrstoffangelegenheiten
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2. |
Im Bereich der allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten im Brandschutz
wurden u.a. folgende Aufgaben übertragen:
- Erfassung von statistischen Angaben
- Einzelfragen zu Einsatz-, Laufbahn- und Ausbildungsangelegenheiten
- Zusammenarbeit bei Einzelfragen mit
- Mitwirkung bei der Vorbereitung zur Einführung des digitalen
BOS-Funksystems
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3. |
Ehrungen, Jubiläen und Auszeichnungen
Bearbeitung der Anträge entsprechend dem „Gesetz über
das Brandschutz-Ehrenzeichen“ vom 27. Juli 1993 sowie der dazu erlassenen
Verwaltungsvorschrift. |
4. |
Haushaltsplanung und -durchführung
Haushaltsplanung und -durchführung des Kapitels „Förderung
des Brandschutzes und der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz“
Für Grundsatzangelegenheiten insbesondere zum Brandschutzrecht
und Fragen des vorbeugenden Brandschutzes in Mecklenburg-Vorpommern
ist das Innenministerium
zuständig.
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