Aufgaben

Gemäß Artikel 30 in Verbindung mit Artikel 70ff des Grundgesetzes unterliegt der Brand- und Katastrophenschutz sowie die Kampfmittelbeseitigung der Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Das Gesetz über den Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG) vom 24. Oktober 2001 bestimmte das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (LBK) zur oberen Katastrophenschutzbehörde. Durch Artikel 5 des Gesetzes zur Reform der Landesverwaltung im Innenressort vom 19. Dezember 2005 wurden die Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzes ab 01.01.2006 der Abteilung 3 des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK) übertragen.

Dieser obliegen entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums vom 22. Dezember 2005 folgende Aufgaben:

„1.3 Brand- und Katastrophenschutz

1.3.1 Aufgaben als obere Katastrophenschutzbehörde, insbesondere

o         Erarbeitung von Katastrophenabwehr- und Notfallkonzepten auf Landesebene

o         Organisation der Führung und der Kommunikation bei größeren Einsätzen auf Landesebene

o         Erstellung und Aktualisierung von Gefahrenanalysen

o         Informationsstelle des Landes für besondere Gefahrenabwehrmaßnahmen

o         Planung und Koordinierung von Übungen und Szenarien auf Landesebene

o         Koordinierung der Aus- und Fortbildung im Zivil- und Katastrophenschutz auf Landes- und Bundesebene

o         Planung, Entwicklung, Einführung, Erwerb und Verwaltung von Spezialtechnik und Sonderausrüstung

o         Umsetzung der Seveso II-Richtlinie und betriebliche Katastrophenvorsorge

1.3.2 Planung und Koordinierung von Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes auf Landesebene, insbesondere

o         zu Einsatzschwerpunkten im Bereich Schienen-, Straßen-, Luft- und Wasserverkehrswege

o         Gefahrstoffangelegenheiten

1.3.3 Angelegenheiten des Ehrenamtes und der Helfer, insbesondere Prüfung und Bearbeitung von Anträgen zu

         Jubiläen und Auszeichnungen in Abstimmung mit dem Innenministerium

1.4 Munitionsbergungsdienst

o         Bearbeitung von Kampfmittelbelastungsanfragen

o         Kampfmittelräumungsaufträge an Dritte

o         Beaufsichtigung der Kampfmittelräumung durch Dritte

o         Soforteinsätze bei Kampfmittelfunden

o         Luftbildauswertung und Führung der Belastungskarten

o         Sondierung, Bergung, Transport, Lagerung und Vernichtung von Kampfmitteln

o         Einsätze im Bereich unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen

o         Erfassung und Abrechnung von Arbeitsleitungen der Munitionsbergung

o         Mitwirkung bei der Fortbildung Dritter

o         Aufklärung zu Munitionsfunden“

 

Weitere Informationen zu ausgewählten Schwerpunkten des Brand- und Katastrophenschutzes können über folgende Links gewonnen werden:

·          Gefahrenschwerpunkte

·          Führungsorganisation

·          im KatS-mitwirkende öffentliche und private Organisationen

·          Ausrüstung und Technik im Katastrophenschutz

·          Brandschutz

·          Munitionsbergungsdienst

 

Darüber hinaus können Gesetze und Verordnungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Landesrechts-Informationssystem (LARIS) unter www.landesrecht-mv.de eingesehen werden.

 

LPBK Abteilung 3 Brand- und Katastrophenschutz, Munitionsbergung
Postanschrift:
PF 11 12 41
19011 Schwerin
Hausanschrift:
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Fax: (03 85) 20 70-28 40
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