AufgabenGemäß Artikel 30 in Verbindung mit Artikel 70ff des Grundgesetzes unterliegt der Brand- und Katastrophenschutz sowie die Kampfmittelbeseitigung der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Das Gesetz über den Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG) vom 24. Oktober 2001 bestimmte das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (LBK) zur oberen Katastrophenschutzbehörde. Durch Artikel 5 des Gesetzes zur Reform der Landesverwaltung im Innenressort vom 19. Dezember 2005 wurden die Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzes ab 01.01.2006 der Abteilung 3 des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK) übertragen. Dieser obliegen entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums vom 22. Dezember 2005 folgende Aufgaben: „1.3 Brand- und Katastrophenschutz 1.3.1 Aufgaben als obere Katastrophenschutzbehörde, insbesondere o Erarbeitung von Katastrophenabwehr- und Notfallkonzepten auf Landesebene o Organisation der Führung und der Kommunikation bei größeren Einsätzen auf Landesebene o Erstellung und Aktualisierung von Gefahrenanalysen o Informationsstelle des Landes für besondere Gefahrenabwehrmaßnahmen o Planung und Koordinierung von Übungen und Szenarien auf Landesebene o Koordinierung der Aus- und Fortbildung im Zivil- und Katastrophenschutz auf Landes- und Bundesebene o Planung, Entwicklung, Einführung, Erwerb und Verwaltung von Spezialtechnik und Sonderausrüstung o Umsetzung der Seveso II-Richtlinie und betriebliche Katastrophenvorsorge 1.3.2 Planung und Koordinierung von Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes auf Landesebene, insbesondere o zu Einsatzschwerpunkten im Bereich Schienen-, Straßen-, Luft- und Wasserverkehrswege o Gefahrstoffangelegenheiten 1.3.3 Angelegenheiten des Ehrenamtes und der Helfer, insbesondere Prüfung und Bearbeitung von Anträgen zu Jubiläen und Auszeichnungen in Abstimmung mit dem Innenministerium 1.4 Munitionsbergungsdienst o Bearbeitung von Kampfmittelbelastungsanfragen o Kampfmittelräumungsaufträge an Dritte o Beaufsichtigung der Kampfmittelräumung durch Dritte o Soforteinsätze bei Kampfmittelfunden o Luftbildauswertung und Führung der Belastungskarten o Sondierung, Bergung, Transport, Lagerung und Vernichtung von Kampfmitteln o Einsätze im Bereich unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen o Erfassung und Abrechnung von Arbeitsleitungen der Munitionsbergung o Mitwirkung bei der Fortbildung Dritter o Aufklärung zu Munitionsfunden“
Weitere Informationen zu ausgewählten Schwerpunkten des Brand- und Katastrophenschutzes können über folgende Links gewonnen werden: · im KatS-mitwirkende öffentliche und private Organisationen · Ausrüstung und Technik im Katastrophenschutz
Darüber hinaus können Gesetze und Verordnungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Landesrechts-Informationssystem (LARIS) unter www.landesrecht-mv.de eingesehen werden.
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